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FBF 600 |
Bezeichnungen von Eisenbahnen zurück Seite 1 |
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Erklärung der Bezeichnungen von Eisenbahnen in Deutschland Staatsbahnen
Privatbahnen
Kleinbahnen |
Die Begriffe werden am Beispiel Preußens erklärt. 75 % der deutschen Eisenbahnen waren preußisch. Die anderen Länder regelten die Dinge im Laufe der Zeit ähnlich und die anfänglichen juristischen Unterschiede wurden geringer. Staatsbahnen sind Bahnen des öffentlichen Verkehrs, errichtet auf Betreiben und Rechnung des Staates. Meist verschuldete sich der Staat für diese Baumassnahmen. Da es bei dringlichen oder kostenintensiven und risikoreichen Baumaßnamen immer wieder zu Verzögerungen kam, wenn Geldmittel nicht rechtzeitig oder verspätet zur Verfügung gestellt werden konnten, was vor allem nach Kostenüberschreitungen oder bei staatlichem Geldmangel geschah, suchte man nach anderen Geldquellen. Eine beliebte Lösung war, den Bahnbau erst mal mit privaten Mitteln zu finanzieren. Privatbahnen sind Bahnen, die nach nach dem preußischen Eisenbahngesetz von 1838 konzessioniert waren. Dieses Gesetz war rund 100 Jahre in Kraft. Die Privatbahnen waren jedoch alles andere als Privat. Das Gesetz regelte die Gründung, den Bau und Betrieb von Eisenbahnen und die für den Bahnbau notwendigen Abtretungen von Grund und Boden. Die Bahnen waren als Aktiengesellschaften zu gründen und der Staat hatte ein Ankaufsrecht der AG nach frühestens 30 Jahren. Die Bahnen wurden zwar nicht auf Staatskosten erstellt, jedoch trat dieser des öfteren über Beteiligungen in die Bahn AG ein und bestimmt über das Genehmigungsverfahren und die Gesetzgebung bei der Gestaltung der Bahnunternehmen mit. Der Staat hatte Vertreter im Aufsichtsrat und der Verwaltung der Bahnen. Fast alle diese Bahnen wurden später verstaatlicht. Viele dieser Bahnen waren Kreis- oder Kommunale Betriebe. Privat war eine Frage der Finanzierung, staatliche Interessen standen jedoch im Hintergrund. Heute muss bei Privatbahnen unterschieden werden, zwischen den reinen Dienstleistungsanbietern mit eigenem Rollmaterial auf fremden Gleisen und denen mit eigenem Gleisnetz. Auf dem Internationalen Eisenbahnkongress 1892 in Petersburg hatte man entschieden, für künftig zu bauende Eisenbahnen mit untergeordneter Bedeutung nur 4 Spurweiten (1435 mm, 1000 mm, 750 mm und 600 mm) zu empfehlen. Kleinbahn ist ein juristischer Begriff für diese Bahnen aus Preußen, er bezeichnet keine Spurweite. Über den Begriff Kleinbahn hatte die Fachwelt heftig gestritten, fand jedoch keinen besseren. Kleinbahnen sind Eisenbahnen die auf der Grundlage des preußischen Kleinbahngesetzes vom 13. August 1898 genehmigt, gebaut und betrieben wurden. Der § 9 der Ausführungsanweisung zum Kleinbahngesetz lässt neben der Regelspur die Spurweiten von 1000 mm, 750 mm und 600 mm zu. Zu Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes waren in Preußen waren rund 1000 km der Eisenbahn sogenannte Kleinbahnen, davon ca. 115 km normalspurig. alle anderen waren schmalspurig in 8 Spurweiten. Rund 360 km hatten 600 mm, 255 km hatten 1000 mm und140 km waren in 750 mm ausgeführt. Der Rest verteilte sich auf 900 mm, 800 mm, 785 mm, 780 mm und 720 mm Spurweite. Die Kleinbahnen hatten die Aufgabe Regionen, die nicht an die großen Fernverbindung angeschlossen waren, an diese anzubinden. Sie hatten somit nur regionale Bedeutung. >>> |